AGB

1. ALLGEMEINES
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
aufgrund der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden
auch ohne gesonderten Widerspruch nicht Vertragsinhalt.
Unsere AGBs gelten auch ohne weitere ausdrückliche Vereinbarung
für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
2. ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden
durch schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung
angenommen haben oder wir mit der Ausführung der Leistung
begonnen haben oder die Ware geliefert wurde. Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden sind ohne schriftliche oder
fernschriftliche Bestätigung durch uns unwirksam.
3. MONTAGE
Grundsätzlich werden die Wasseraufbereitungsanlagen durch
einen von uns beauftragten Monteur aufgestellt und installiert,
es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
4. LIEFERUNG, PREISE, VERPACKUNGSKOSTEN
4.1 Wir liefern grundsätzlich nur innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland. Sofern die Montage durch einen von uns beauftragten
Monteur erfolgt, liefert dieser grundsätzlich ebenfalls
die Ware. Im Übrigen erfolgt die Lieferung grundsätzlich mit
Postzustellungsunternehmen, bei nicht versandfähiger Ware
mit einer Spedition.
4.2 Die Lieferzeit beträgt grundsätzlich 14 Werktage. Bei Großanlagen
ab 600 m³/ Jahr, kann die Lieferzeit bis zu 30 Werktage
betragen. Bei Trinkwasseranlagen kann die Lieferzeit bis
zu 12 Wochen dauern. Kann die Lieferfrist nicht eingehalten
werden, wird der Kunde von uns darüber per E-Mail oder telefonisch
informiert. Falls eine Lieferzeit angegeben ist, so ist
diese gegenüber Unternehmern als unverbindliche Angabe
eines Lieferzeitraumes anzusehen, es sei denn, sie ist von
uns ausdrücklich schriftlich als „verbindlicher Liefertermin“ bestätigt
worden.
4.3 Ist die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Lieferfristen
auf unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt,
betriebliche Störung allgemeiner Art, welche den Ablauf des
Geschäftes behindern, zurückzuführen, insbesondere auch
Lieferverzögerungen bei unseren Vorlieferanten, so verlängert
sich die Lieferfrist angemessen. Wird durch das unvorhergesehene
Ereignis die Lieferung unmöglich, so werden wir von der
Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadenersatz
verlangen kann. Hat der Kunde aufgrund der verzögerten Lieferung
hieran kein Interesse mehr, so kann er nach angemessener
Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Wir werden
den Kunden unverzüglich über Hindernisse der vorbezeichneten
Art informieren.
4.4 Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern netto zzgl.
der jeweils gültigen Umsatzsteuer, der Kosten für die Montage
und Inbetriebnahme sowie Verpackungs- und Versandkosten.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Für Unternehmer
gilt zusätzlich folgendes:
Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbarter Lieferung
mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend
zu erhöhen, wenn die allgemeine Preis- und Lohn-
Rate in der Branche dies erforderlich macht. Der Kunde wird
unverzüglich nach Bekanntwerden der Erhöhung informiert.
5. ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Sämtliche Rechnungen sind brutto zu bezahlen. Ein Skontoabzug
bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 30% des Brutto-
Endpreises zu leisten. Diese ist innerhalb von fünf Tagen
zu bezahlen.
5.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung.
5.4 Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen
zu bezahlen oder eine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung
liegt vor. Die Frist beginnt mit Lieferung der Ware
zu laufen. Zahlt der Kunde innerhalb der 8-tägigen Frist nicht,
sind Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu
zahlen. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls Abschlagszahlungen
oder Anzahlungen zu beanspruchen.
5.5 Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlung
nach der Verfügbarkeit für uns. Bei Banklastschriften gilt
die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese eingelöst sind.
5.6 Im Falle einer vom Kunden zu vertretenen Rücklastschrift
mangels Deckung des angegebenen Bankkontos, wegen Widerspruchs
gegen unsere Abbuchung oder wegen fehlerhafter
Eingabe der Bankverbindung, hat der Kunde die Kosten zu
tragen, die infolge der Zahlungstransaktion entstehen.
5.7 Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung
wegen ggf. bestehenden Gegenansprüchen des Kunden, ist
mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter
Forderungen ausgeschlossen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Ist der Kunde Verbraucher, gilt folgendes:
6.1.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises sowie der aus dem Liefervertrag
resultierenden Forderungen unser Eigentum.
6.1.2 Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware (etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherheitsübereignung,
Schenkung, Gebrauchsüberlassung) durch den
Kunden ist nicht gestattet.
6.1.3 Sollte der Kunde eine vertragswidrige Verfügung über
den Kaufgegenstand vorgenommen haben, treten der bezahlte
Kaufpreis oder anderweitig erhaltene oder zu erhaltende
Leistungen an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt
alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen
an uns ab. Der Kunde ist nicht ermächtigt, diese Forderungen
einzuziehen. Im Rahmen der Abtretung hat der Kunde
unter Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Erwerber
mitzuwirken und diesen zu veranlassen, an uns als Lieferanten
zu bezahlen.
6.1.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden oder
einem anderen Zugriff durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu informieren.
6.1.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch
den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura Endbetrag,
einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt die Verarbeitung
in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt
das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich
für uns.
6.1.6 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:
6.2.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung
sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender
Forderungen in unserem Eigentum. Eine wie auch immer geartete
Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr
des Kunden gestattet. Keinesfalls darf aber die Ware
zur Sicherung an Dritte übereignet werden.
6.2.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr
tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der
Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung
entstehenden Forderungen an uns ab. Der Kunde
ist ermächtigt, diese Forderung so lange einzuziehen, als er
seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.
Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt ist
eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut,
vertragswidrig und daher unzulässig. Der Lieferant ist jederzeit
berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und
den Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
6.2.3 Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf
in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde
hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent
gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Die Abtretung erfolgt
in Höhe des Betrages, den wir dem Kunden für die weiterveräußerte
Vorbehaltsware berechnet hätten.
6.2.4 Der Kunde ist zur Verarbeitung oder Verbindung der
Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs
berechtigt. Wir erwerben an den dadurch
entstehenden Gegenständen Miteigentum, das der Kunde
bereits jetzt überträgt. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils
bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware
zu den anderen Erzeugnissen. Der Kunde hat in diesen
Fällen, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende
Sache unentgeltlich zu verwahren.
6.2.5 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden oder
einem anderen Zugriff durch Dritte hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu informieren.
6.2.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gem. den vorstehenden
Absätzen den Betrag der hierdurch gesicherten offenen
Forderungen um mehr als zwanzig Prozent, ist der Kunde
berechtigt, insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen,
als die Überschreitung vorliegt.
6.2.7 Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch
nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln.
7. RÜCKTRITTSRECHT
7.1 Wir sind ausfolgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag
zurücktreten:
Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme
ergibt, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit
kann ohne weiteres angenommen werden in einem
Fall der Zahlungseinstellung, eines Insolvenzantrages oder
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sowie
nach einem erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuch beim
Kunden. Nicht erforderlich ist, dass es sich in diesen Fällen um
Beziehungen zwischen uns und dem Kunden handelt. Wenn
sich herausstellt, dass der Kunde unzutreffende Angaben im
Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese von
erheblicher Bedeutung sind.
7.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. GEFAHRÜBERGANG
8.1 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit der Übergabe
auf den Kunden über.
8.2 Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:
8.2.1 Der Versand erfolgt ab Werk oder Lager und auf Rechnung
und Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart
ist.
8.2.2 Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf
den Kunden über, wenn die Ware den Versandbeauftragten
übergeben worden ist. Dies gilt auch bei Selbstabholung und
Werksverkehr.
8.2.3 Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerung der Absendung
geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft
über.
9. WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER BEI AUSSERHALB
VON GESCHÄFTSRÄUMEN GESCHLOSSENEN
VERTRÄGEN UND FERNABSATZVERTRÄGEN
GEM. §§ 312B, 312C BGB
Hat ein Verbraucher mit uns einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen
gem. § 312b BGB oder über die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
gem. § 312c BGB abgeschlossen, so hat er das Recht, den
Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen.
Die genauen Inhalte des Widerrufsrechts sind der „Widerrufsbelehrung“,
welche diesen AGBs beiliegt, zu entnehmen.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRÜGE
10.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen,
soweit nachfolgend nichts anderes geregelt wird.
10.2 Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung der
Ware durch den Kunden entstanden sind, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
10.3 Ist die Ware mangelhaft, so kann der Kunde Nacherfüllung
verlangen. Dabei kann der Kunde, wenn er Verbraucher
ist, zwischen Nachbesserung und Neulieferung der Ware wählen.
Ist der Kunde Unternehmer, so haben wir das Wahlrecht
und üben dieses nach eigenem Ermessen aus.
10.4 Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr ab Gefahrübergang. Ist der Kunde Verbraucher,
beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren zwei
Jahre ab Gefahrübergang.
10.5 Bei Reparaturen übernehmen wir die Mängelhaftung nur
für die im Rahmen der Reparaturleistung eingebauten neuen
Teile. Eine verlängerte Gebrauchstauglichkeit der Sache durch
die durchgeführte Reparatur wird ausdrücklich nicht gewährt.
10.6 Um Gewährleistungsansprüche des Kunden so schnell
wie möglich erfüllen zu können, sollen Mängel möglichst unverzüglich
nach Bekanntwerden angezeigt werden. Die Versäumung
der unverzüglichen Mängelanzeige durch Verbraucher
lassen die Gewährleistungsrechte unberührt.
10.7 Abweichend von Ziffer 10.6 gilt für Unternehmer folgendes:
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach
Ablieferung auf Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.
Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare
Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich mitzuteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die
unverzügliche Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Mängelrügen
werden als solche nur anerkannt, wenn sie schriftlich
unter genauer Angabe des Mangels mitgeteilt wurden. Rügen,
die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder
sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine formund
fristgerechten Rügen dar.
11. HAFTUNG
11.1 Wir haften nicht für Schäden, die aus folgenden Gründen
entstanden sind: natürliche Abnutzung, ungeeignete oder
unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung
durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, Austauschwerkstoffe, chemische,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht
auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
11.2 Die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht worden sind, ist ausgeschlossen, sofern diese
nicht auf der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten
beruhen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz sind.
11.3 Gleiches gilt für die Pflichtverletzung durch unsere Erfüllungsgehilfen.
11.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden,
die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind, beschränkt. Schadenersatzansprüche des
Kunden aus Verzug oder nachgewiesene Ansprüche auf Aufwendungsersatz
gem. § 284 BGB sind auf das Doppelte des
bezahlten Kaufpreises beschränkt.
12. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT UND ANWENDBARES
RECHT
12.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des Internationalen Privatrechts sowie unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen
sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften
des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat.
12.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand am
eingetragenen Sitz der URSPRUNG KG. Wir sind jedoch berechtigt,
diesen auch an seinem Sitz zu verklagen.